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Personenversicherung |
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Alter
Wer über rund 82'000 CHF verdient, muss für
den übersteigenden Teil entweder beim Arbeitgeber
oder privat für ein Zusatzeinkommen im Alter sorgen.
Diesem Aspekt ist bei einem Stellenwechsel hohe Priorität
zuzuordnen, wobei der Leistungsausweis inkl. der Reglemente
der beiden Pensionskassen sehr genau verglichen werden
sollten. Erhebliche Unterschiede sind bei den Risikoversicherungen
der zweiten Säule festzustellen. Dabei können
Kosten und Leistungen sehr auseinanderklaffen. Mit der
Säule 3a und oder Säule 3b
können auch steuerschonend das notwendige Alterskapital
erarbeitet werden. In diesen Prozess sollte auch das
ganze Vermögen eingebunden werden.
Tod
Durch ein unerwartet frühes Ableben einer Person
entstehen unterschiedlich grosse Versorgerlücken,
sei es für den Ehe- oder Lebenspartner/In und vorab
für die Kinder. Wenn ein Eigenheim noch abbezahlt
werden muss, kann das zur Aufgabe des Eigenheims führen.
Die Absicherung sollte aufgrund der privaten Bedürfnisse
aufgebaut und mit dem Risikoschutz der Pensionskasse
abgestimmt werden. Bei einem Stellen- oder Pensionskassen
wechsel ist die Gesamtrisikosituation erneuert zu überprüfen.
Kapitalverpflichtungen z.B. Eigenheim sollten unabhängig
vom Versorgerrisiko geregelt werden. Hier sind je nach
Situation die Steuer einzurechnen.

Invalidität
Sehr schwierig ist die Absicherung für Personen,
die durch Krankheit nicht mehr der gewohnten Arbeit
nachgehen können und beruflich sich neu orientieren
müssen. und der Lohnausfall nicht voll durch die
Pflichtversicherungen (PK) gedeckt sind. bzw. nicht
anerkannt werden. Bei dieser Situation wäre eine
Kapitalversicherung als Zusatz sehr nützlich. Mit
Zusatzversicherungen aus der Krankenkasse können
auch Risikolücken gedeckt werden. Bei Unfallinvalidität
(UVG) ist zusätzlich eine Kapitalversicherung sinnvoll
und dazu noch kostengünstig. Damit wird auch die
steuerliche Situation wesentlich gemildert. Generell
ist die Koordination aller IV- Rentenleistungen wie
auch die absolute Einkommenslimite im Auge zu halten.
Auf Grund des Invaliditätsgrades kann das erzielbare
Einkommen ermittelt werden, was in der IV-Verfügung
definiert wurde.
Links zu diesem Thema
- Neue
Grenzbeträge 2. und 3. Säule
- Masszahlen
seit 1994
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